In Deutschland sind Dashcams grundsätzlich erlaubt, es gelten jedoch strenge Datenschutzbestimmungen. Die Aufnahmen dürfen nur kurz und anlassbezogen erfolgen. Das heißt, die Kamera darf nur bei einem Unfall oder einer plötzlich auftretenden Gefahrensituation aufzeichnen. Eine permanente Aufnahme und Speicherung ohne konkreten Anlass ist unzulässig und verstößt gegen die Datenschutzbestimmungen.
Aufnahmen von Dashcams können vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen zulässig sind, auch wenn ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt. Dennoch ist es eine Einzelfallentscheidung, ob das Gericht die Aufnahmen anerkennt.
Beim Einsatz einer Dashcam ist darauf zu achten, dass die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer respektiert wird. Die Aufnahmen dürfen nicht ohne Zustimmung der Betroffenen ins Internet gestellt werden. Zudem darf die Dashcam nur den eigenen Fahrzeugbereich und die unmittelbare Umgebung aufzeichnen.
Loop-Funktion nutzen: Verwenden Sie eine Dashcam mit Loop-Funktion, die alte Aufnahmen automatisch überschreibt, wenn kein Unfall oder besondere Situation vorliegt.
G-Sensor aktivieren: Der G-Sensor erkennt plötzliche Bewegungen, wie bei einem Unfall, und speichert diese spezifischen Aufnahmen.
Datenschutzhinweise beachten: Informieren Sie Mitfahrer und Personen in Ihrem Umfeld, dass eine Dashcam installiert ist.
Verzicht auf dauerhafte Aufnahmen: Stellen Sie sicher, dass die Dashcam nur während der Fahrt und bei relevanten Ereignissen aufzeichnet.
Keine Veröffentlichung: Teilen Sie Aufnahmen nicht öffentlich ohne die Zustimmung aller beteiligten Personen.
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle gesetzliche Änderungen und Anpassungen im Datenschutzrecht.
Wer gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Bei massiven Verstößen, wie etwa der Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet, können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Auch der Betrieb einer Dashcam während der Fahrt kann geahndet werden, ähnlich wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer.
Der Einsatz von Dashcams ist in Deutschland erlaubt, unterliegt aber strengen Regeln. Sie können bei Unfällen wertvolle Beweise liefern, müssen aber datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen. Wer eine Dashcam nutzt, sollte darauf achten, dass sie nur kurz und anlassbezogen aufzeichnet, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Genau aus diesem Grund haben wir uns als Kfz-Sachverständigen-Team Alkan intensiv mit verschiedenen Dashcams auseinandergesetzt, um für euch die besten Modelle zu finden. Egal ob ihr höchste Qualität, solide Leistung oder ein preisgünstiges Modell sucht - unsere Auswahl deckt alle Bedürfnisse ab und hilft euch, auf der sicheren Seite zu bleiben.
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Wer eine zuverlässige Dual-Dashcam sucht, ist mit diesem Modell gut beraten. Zwei Kameras sorgen dafür, dass sowohl die Straße als auch der Fahrzeuginnenraum aufgezeichnet werden.
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Ob Premium-, Mittelklasse- oder Einsteiger-Dashcam - für jedes Budget und jeden Anspruch gibt es das passende Modell. Investieren Sie in eine Dashcam, um bei einem Unfall auf der sicheren Seite zu sein. Denn wie wir alle wissen, geht man lieber auf Nummer sicher - und eine gute Dashcam ist dabei ein unverzichtbares Hilfsmittel. Schließlich möchte niemand beim nächsten Unfall ohne Beweise dastehen.
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Für weitere Informationen und rechtliche Beratung zu diesem Thema steht Ihnen das KFZ Gutachter Alkan Team gerne zur Verfügung.
Veröffentlicht am 04 Aug 2024