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Totalschaden am Fahrzeug: Was bedeutet das und wie wird er berechnet?

Einleitung

Ein Totalschaden ist für viele Autofahrer das Worst-Case-Szenario - und der Begriff sorgt oft für Verwirrung. Wann genau spricht man von einem Totalschaden und wie wird der Schaden berechnet? Hier erklären wir einfach und verständlich, was ein Totalschaden ist, welche Arten es gibt und wie er berechnet wird.


Was ist ein Totalschaden?

Ein Totalschaden am Fahrzeug bedeutet, dass eine Reparatur entweder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll oder technisch nicht mehr möglich ist. Unterschieden werden im Wesentlichen zwei Arten von Totalschäden:


Technischer Totalschaden:

Das Fahrzeug ist nicht mehr zu reparieren. Beispielsweise kann der Rahmen des Fahrzeugs so stark beschädigt sein, dass er nicht mehr in einen sicheren Zustand gebracht werden kann.


Wirtschaftlicher Totalschaden:

Eine Reparatur ist zwar grundsätzlich möglich, aber die Kosten dafür sind so hoch, dass sie den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall übersteigen. Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird in der Regel ab Reparaturkosten von 70-80 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges angenommen. Liegen die Reparaturkosten in diesem Bereich oder darüber, ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, das Fahrzeug zu reparieren.


Beispiele für Totalschäden:

Technischer Totalschaden:

Bei einem schweren Unfall ist der Motor so stark beschädigt, dass eine Reparatur unmöglich ist. Oder der Rahmen des Autos ist verformt und könnte nicht mehr in den ursprünglichen Zustand gebracht werden.


Wirtschaftlicher Totalschaden:

Angenommen, Ihr Auto hat einen Marktwert von 5.000 €, und die Reparaturkosten nach einem Unfall betragen 4.000 € (80 % des Fahrzeugwerts). In diesem Fall liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, da die Reparatur sich finanziell kaum noch lohnt.


Wie wird der Totalschaden berechnet?

Die Berechnung eines Totalschadens basiert auf dem Verhältnis zwischen dem Restwert, dem Wiederbeschaffungswert und den Reparaturkosten des Fahrzeugs:


Wiederbeschaffungswert:

Dies ist der Betrag, den Sie erhalten würden, wenn Sie ein vergleichbares Auto auf dem Markt kaufen würden. Dabei wird das Alter, der Zustand und die Ausstattung Ihres Fahrzeugs berücksichtigt. Beispiel: Wenn Ihr Fahrzeug einen Wiederbeschaffungswert von 8.000 € hat, ist dies die Summe, die Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.


Restwert:

Dies ist der Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug noch hat. Der Restwert kann je nach Zustand und Möglichkeit zur Wiederverwertung variieren. Oft wird der Restwert durch eine Versteigerung oder durch eine Bewertung von Werkstätten ermittelt. Beispiel: Wenn der Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall noch 1.500 € beträgt, könnten Sie diesen Betrag erzielen, wenn Sie das Fahrzeug als Unfallwagen verkaufen.


Reparaturkosten:

Die Kosten für die vollständige Wiederherstellung des Fahrzeugs.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 70-80 % erreichen oder übersteigen. In diesem Fall zahlt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.


Die 130-Prozent-Regel: Wann darf das Fahrzeug trotzdem repariert werden?

Manchmal erlaubt die Versicherung eine Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes, wenn der Fahrzeughalter sein Auto trotz eines Totalschadens reparieren lassen möchte. Damit die Versicherung die 130-Prozent-Regel akzeptiert, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:


Reparaturkosten unter 130 % des Wiederbeschaffungswerts:

Die Reparaturkosten dürfen maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen. Liegen die Kosten darüber, wird die Versicherung die Reparatur in der Regel nicht übernehmen.


Fachgerechte Reparatur:

Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht durchgeführt werden. Oft verlangt die Versicherung eine Bestätigung durch eine Werkstatt, dass die Reparatur nach Herstellervorgaben erfolgt ist, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Weiternutzung des Fahrzeugs:

Der Halter muss das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens sechs Monate lang weiternutzen. Diese Regel soll verhindern, dass das Fahrzeug direkt weiterverkauft wird, um einen Gewinn zu erzielen.

Absprache mit der Versicherung:

In vielen Fällen sollte der Fahrzeughalter vor der Reparatur mit der Versicherung abklären, ob die 130-Prozent-Regel angewendet werden kann. Ohne vorherige Absprache könnte die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.


Berechnungsbeispiel

Nehmen wir an, Ihr Auto hat einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 € und einen Restwert von 2.000 €. Die Reparaturkosten würden jedoch 8.000 € betragen (80 % des Wiederbeschaffungswerts). In diesem Fall liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Versicherung würde Ihnen dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstatten, also:


Wiederbeschaffungswert: 10.000 €

Restwert: –2.000 €

Auszahlung der Versicherung: 8.000 €

Würden die Reparaturkosten jedoch 12.000 € betragen, also 120 % des Wiederbeschaffungswerts, könnte die 130-Prozent-Regel greifen, und die Versicherung könnte die Reparatur genehmigen, sofern alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind.


Fazit

Ein Totalschaden liegt vor, wenn es wirtschaftlich oder technisch nicht mehr sinnvoll ist, das Fahrzeug zu reparieren. Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird in der Regel angenommen, wenn die Reparaturkosten 70 bis 80 Prozent des Wiederbeschaffungswertes erreichen oder übersteigen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird häufig die 130-Prozent-Regel angewendet, wenn das Fahrzeug dennoch repariert werden soll. In jedem Fall ist es wichtig, die genauen Werte zu kennen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen - dabei hilft Ihnen Ihr Sachverständiger gerne.


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Wenn Sie mehr über andere Themen der Fahrzeugsicherheit wissen möchten, schauen Sie sich auch unseren Beitrag zu den Anforderungen an Dashcams hier an.

Veröffentlicht am 10 Nov 2024