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Welche Rechte habe ich als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall?


Ein unverschuldeter Unfall ist eine unangenehme und oft belastende Situation. Als Geschädigter hast du jedoch klare Rechte gegenüber der gegnerischen Versicherung und anderen Beteiligten. Um deine Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, ist es wichtig, dass du diese Rechte kennst. In diesem Blogartikel gebe ich dir einen Überblick über deine Rechte und wie du sie effektiv nutzen kannst.


1. Anspruch auf Schadenersatz


Als Unfallopfer hast du Anspruch auf vollen Schadenersatz. Das bedeutet, dass dir alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzt werden müssen. Dazu gehören:


Reparaturkosten:

Wenn dein Fahrzeug beschädigt wurde, hast du das Recht, die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung ersetzt zu bekommen. Ist eine Reparatur unwirtschaftlich, kannst du stattdessen den Wiederbeschaffungswert verlangen.


Kfz-Gutachterkosten:

Du hast das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der den Schaden an deinem Fahrzeug objektiv begutachtet. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.


Mietwagenkosten:

Wenn dein Fahrzeug nicht sofort repariert werden kann, hast du Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Mietwagen oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung.


Wertminderung:

Auch nach der Reparatur kann das Fahrzeug an Wert verlieren. Auch diese Wertminderung ist erstattungsfähig.



2. Schmerzensgeld


Wenn du bei dem Unfall verletzt worden bist, hast du Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Verletzung, der Heilungsdauer und eventuellen Folgeschäden ab. Du hast das Recht, deine Verletzungen von einem Arzt oder einem medizinischen Gutachter feststellen zu lassen und deinen Anspruch geltend zu machen.


3. Recht auf einen Rechtsanwalt


Vor allem bei komplexeren Unfällen oder wenn es zu Unstimmigkeiten mit der Versicherung kommt, hast du das Recht, einen Anwalt mit der Durchsetzung deiner Ansprüche zu beauftragen. Die Kosten des Anwalts werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen, da der Unfall unverschuldet war.


4. Freie Wahl der Werkstatt und des Kfz-Gutachters


Als Geschädigter hast du das Recht, Werkstatt und Gutachter frei zu wählen. Die gegnerische Versicherung darf dir keine Vorgaben machen. Achte darauf, dass du eine Werkstatt deines Vertrauens und einen unabhängigen Gutachter beauftragst, damit dein Schaden richtig eingeschätzt und repariert wird.


5. Nutzungsausfallentschädigung


Wenn du dein Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen kannst und keinen Mietwagen nimmst, hast du Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Art des Fahrzeugs und seiner Nutzung.


6. Erstattung von Heilungskosten und Verdienstausfall


Wenn du aufgrund des Unfalls eine medizinische Behandlung benötigst, hast du Anspruch auf Erstattung aller damit verbundenen Kosten, z. B. für Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Physiotherapie. Bist du durch den Unfall arbeitsunfähig und erleidest dadurch einen Verdienstausfall, hast du ebenfalls Anspruch auf Ersatz dieses finanziellen Verlustes.


7. Erstattung von sonstigen Auslagen


Zu den sonstigen unfallbedingten Auslagen, die erstattet werden können, gehören z. B. die Kosten für den Transport des Fahrzeugs, Telefon- und Portokosten oder Fahrtkosten zu Ärzten und Werkstätten.



Fazit


Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls hast du umfangreiche Rechte gegenüber der Versicherung und allen Beteiligten. Es ist wichtig, dass du diese Rechte kennst und konsequent wahrnimmst. Lass dich von der gegnerischen Versicherung nicht unter Druck setzen und zögere nicht, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um deine Rechte vollumfänglich durchzusetzen. Nur so kannst du sicher sein, dass dir aus dem Unfall keine finanziellen Nachteile entstehen.


Wenn du dir nicht sicher bist, welche Ansprüche dir zustehen oder wie du sie durchsetzen kannst, empfehlen wir dir, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren oder uns als Kfz-Sachverständige zu fragen.

Veröffentlicht am 24 Sep 2024